26.03.2025 Anmerkungen zur Stellungnahme der Verwaltung in der heutigen Sitzung des Marktgemeinderates
Liebe Mitglieder des Marktgemeinderats,
die Stellungnahme der Verwaltung bezüglich der beantragten Fahrradstraße am Sportplatzweg berücksichtigt nicht alle relevanten Aspekte. Ich möchte im folgenden die vorgebrachten Bedenken hinterfragen und aufzeigen, warum die Einrichtung einer Fahrradstraße dennoch sinnvoll ist.
Die Verwaltung argumentiert, dass die erforderliche Mindestbreite für eine Fahrradstraße nicht durchgehend gegeben sei. Allerdings gibt es zahlreiche Beispiele für Fahrradstraßen in Deutschland, die nicht idealen Breitenmaßen entsprechen. Das Landratsamt fordert eine Mindestbreite einer Fahrradstraße von 5 Metern, sobald Kraftfahrzeuge und/oder landwirtschaftlicher Verkehr ebenfalls zugelassen werden sollen. Dies ergebe sich aus der Notwendigkeit, dass eine Mindestfahrbreite pro Fahrbahn von 2,50 m erforderlich sei (StVO). Dies ist eine eigenwillige Interpretation des Landratsamtes und widerspricht der Praxis in anderen Landkreisen und Ländern. Beispielsweise wird in Baden-Württemberg von einer Mindestbreite von 4 m ausgegangen.
Das Verkehrsrecht erlaubt Flexibilität bei der Gestaltung solcher Straßen, insbesondere wenn die Umwidmung zur Förderung nachhaltiger Mobilität beiträgt. Auch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr betont, dass Straßen mit bestehender Fahrradnutzung nicht zwingend verbreitert werden müssen.
Die bestehende Tempo-30-Zone wird als Argument gegen die Fahrradstraße angeführt. Eine Fahrradstraße geht jedoch über eine reine Geschwindigkeitsbegrenzung hinaus: Sie priorisiert den Radverkehr, erlaubt Radfahrern, nebeneinander zu fahren, und signalisiert allen Verkehrsteilnehmern, dass Fahrräder hier Vorrang haben. Dies erhöht das subjektive Sicherheitsgefühl und fördert den Umstieg aufs Rad.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass bauliche Maßnahmen erforderlich sein könnten. Doch die vorgeschlagene Maßnahme ist bereits als kosteneffizient beschrieben. Eine einfache Beschilderung und Markierungen genügen oft, um eine Fahrradstraße zu etablieren. Falls punktuelle Anpassungen nötig sind, sollten diese als Investition in die Verkehrssicherheit und den Klimaschutz betrachtet werden.
Zwar wird argumentiert, dass eine Fahrradstraße nur sinnvoll sei, wenn sie in ein größeres Radwegenetz integriert ist. Doch irgendwo muss ein Anfang gemacht werden. Die Umwidmung des Sportplatzwegs könnte ein Pilotprojekt für eine fahrradfreundlichere Gemeinde sein und weitere Maßnahmen anstoßen.
Eine Fahrradstraße bedeutet nicht, dass Anlieger keinen Zugang mehr haben. Der motorisierte Verkehr bleibt erlaubt, allerdings mit der klaren Priorität für den Radverkehr. Dies führt erfahrungsgemäß zu einer Verkehrsberuhigung und erhöht die Sicherheit für alle.
Fazit:
Die vorgebrachten Gegenargumente sind nicht zwingend und sollten nicht zur Ablehnung der Maßnahme führen. Die Einrichtung einer Fahrradstraße würde die Verkehrssicherheit erhöhen, den Umwelt- und Klimaschutz stärken und die Attraktivität der Gemeinde steigern. Daher bitte ich den Gemeinderat, die Umwidmung des Sportplatzwegs zur Fahrradstraße wohlwollend zu prüfen und die Maßnahme umzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Seemüller
Erläuterungen zum Antrag: Was ändert sich durch die Fahrradstraße? | |||
Beginn einer Fahrradstaße | ![]() | Ende einer Fahrradstaße | ![]() |
Generell gilt Tempo 30 km/h | |||
Das Nebeneinanderfahren von Fahrrädern ist erlaubt | |||
Andere Fahrzeuge, wie Autos und Motorräder, können durch Zusatzschilder erlaubt werden. Fahrräder haben aber Vorrang. Selbst, wenn z. B. durch das Nebeneinanderfahren von Fahrrädern, ein Überholen nicht möglich ist, müssen sich Autos der Geschwindigkeit der Fahrräder anpassen und ggf. hinten nachfahren. Durch die Zusatzschilder kann der Parkplatz am Sportplatz jederzeit angefahren werden. Für die Anlieger ist jeglicher Verkehr weiterhin möglich. | ![]() |
Antrag vom 10.12.2024
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Wählergruppe Um(welt)denken Gerhard Semüller, 85229 Markt Indersdorf | |||||
Gerhard Semüller | |||||
An den | 08136/92717 | ||||
Markt Markt Indersdorf | Gerhard.Semüller@umweltdenken.de | ||||
Herrn Bürgermeister Franz Obesser | |||||
Marktplatz 1 | Markt Indersdorf, den 10.12.2024 | ||||
85229 Markt Indersdorf | |||||
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Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Marktgemeinderäte, | |||||
hiermit beantragen wir die Umwidmung des Sportplatzweges, bzw. eines Teilstücks des Sportplatzwegs, zu einer Fahrradstraße, gemäß § 45 Abs. 1b der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
Begründung:
1. Vorwiegende Nutzung durch Radfahrer und Fußgänger:
Der Sportplatzweg wird bereits heute überwiegend von Radfahrern und Fußgängern genutzt. Dies zeigt sich durch den geringen motorisierten Verkehr und der Tatsache, dass viele Bürger die Straße bevorzugt zu Fuß und für den Radverkehr nutzen.
2. Sicherheit im Verkehr:
Durch die Einrichtung einer Fahrradstraße wird der Fokus auf den Radverkehr gelegt, was zu einer deutlichen Erhöhung der Verkehrssicherheit führt. Die Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs wird reduziert, was das Unfallrisiko insbesondere für Kinder auf deren Schulweg oder dem Weg zum Sport-oder dem Jugendfreizeitgelände und für ältere Menschen und Familien minimiert.
3. Förderung nachhaltiger Mobilität:
Die Fahrradstraße unterstützt die Ziele des Klimaschutzes und der nachhaltigen Mobilität. Sie motiviert mehr Menschen, das Fahrrad anstelle des Autos zu nutzen, was die CO₂-Emissionen reduziert und die Luftqualität in unserer Gemeinde verbessert.
4. Attraktivität der Gemeinde steigern:
Eine Fahrradstraße erhöht die Lebensqualität vor Ort und macht die Gemeinde attraktiver für junge Familien und Pendler.
5. Unterstützung regionaler Verkehrskonzepte:
Die Umwidmung des Sportplatzwegs ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung des Verkehrskonzeptes der Gemeinde. Sie fördert die Verkehrsberuhigung und den Ausbau eines sicheren, zusammenhängenden Radwegenetzes.
6. Geringe bauliche Maßnahmen erforderlich:
Da die Straße bereits überwiegend von Radfahrern genutzt wird, sind keine aufwendigen baulichen Veränderungen nötig. Die Maßnahme kann kosteneffizient durch eine entsprechende Beschilderung und gegebenenfalls kleinere Anpassungen der Markierung umgesetzt werden.
Möglicherweise ist es sinnvoller, dass nicht der komplette Sportplatzweg, sondern nur ein Teilstück, beispielsweise ab Abzweigung Marktgasse oder ab der Brücke bis zum Sport-/ Jugendfreizeitgelände, zur Fahrradstraße umgewidmet wird.
Konkrete Maßnahmen:
Hintergrundkarte: © Bayerische Vermessungsverwaltung (2024)
Datenquelle: Geoportal Bayern www.geoportal.bayern.de (Fahrradstraße (rot) ergänzt)
Wir bitten, diesen Antrag in der nächsten Sitzung des Gemeinderates zu beraten und die Einrichtung der Fahrradstraße zeitnah zu beschließen.
Mit freundlichem Gruß
Gerhard Seemüller
für die Fraktion der Wählergruppe Um(welt)denken