Errichtung einer Fahrradstraße m Sportplatzweg





Erläuterungen zum Antrag:
Was ändert sich durch die Fahrradstraße?
Beginn einer Fahrradstaße Schild 244.1: Beginn Fahrradstraße Ende einer Fahrradstaße Schild 244.2: Beginn Fahrradstraße
Generell gilt Tempo 30 km/h
Das Nebeneinanderfahren von Fahrrädern ist erlaubt
Andere Fahrzeuge, wie Autos und Motorräder, können durch Zusatzschilder
erlaubt werden.

Fahrräder haben aber Vorrang.
Selbst, wenn z. B. durch das Nebeneinanderfahren von Fahrrädern,
ein Überholen nicht möglich ist, müssen sich Autos der Geschwindigkeit
der Fahrräder anpassen und ggf. hinten nachfahren.

Durch die Zusatzschilder kann der Parkplatz am Sportplatz jederzeit
angefahren werden.
Für die Anlieger ist jeglicher Verkehr weiterhin möglich.
Zusatzschilder Auto Motorrad Anlieger frei


Antrag vom 10.12.2024

Wählergruppe Um(welt)denken
Gemeinderatsfraktion Markt Indersdorf
Wählergruppe Umweltdenken

Wählergruppe Um(welt)denken
Gerhard Semüller, 85229 Markt Indersdorf
Gerhard Semüller
An den 08136/92717
Markt Markt Indersdorf Gerhard.Semüller@umweltdenken.de
Herrn Bürgermeister Franz Obesser
Marktplatz 1 Markt Indersdorf, den 10.12.2024
85229 Markt Indersdorf
 
 
 
Antrag:
Einrichtung einer Fahrradstraße
 
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Marktgemeinderäte,

hiermit beantragen wir die Umwidmung des Sportplatzweges, bzw. eines Teilstücks des Sportplatzwegs, zu einer Fahrradstraße, gemäß § 45 Abs. 1b der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).

Begründung:

1. Vorwiegende Nutzung durch Radfahrer und Fußgänger:
Der Sportplatzweg wird bereits heute überwiegend von Radfahrern und Fußgängern genutzt. Dies zeigt sich durch den geringen motorisierten Verkehr und der Tatsache, dass viele Bürger die Straße bevorzugt zu Fuß und für den Radverkehr nutzen.

2. Sicherheit im Verkehr:
Durch die Einrichtung einer Fahrradstraße wird der Fokus auf den Radverkehr gelegt, was zu einer deutlichen Erhöhung der Verkehrssicherheit führt. Die Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs wird reduziert, was das Unfallrisiko insbesondere für Kinder auf deren Schulweg oder dem Weg zum Sport-oder dem Jugendfreizeitgelände und für ältere Menschen und Familien minimiert.

3. Förderung nachhaltiger Mobilität:
Die Fahrradstraße unterstützt die Ziele des Klimaschutzes und der nachhaltigen Mobilität. Sie motiviert mehr Menschen, das Fahrrad anstelle des Autos zu nutzen, was die CO₂-Emissionen reduziert und die Luftqualität in unserer Gemeinde verbessert.

4. Attraktivität der Gemeinde steigern:
Eine Fahrradstraße erhöht die Lebensqualität vor Ort und macht die Gemeinde attraktiver für junge Familien und Pendler.

5. Unterstützung regionaler Verkehrskonzepte:
Die Umwidmung des Sportplatzwegs ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung des Verkehrskonzeptes der Gemeinde. Sie fördert die Verkehrsberuhigung und den Ausbau eines sicheren, zusammenhängenden Radwegenetzes.

6. Geringe bauliche Maßnahmen erforderlich:
Da die Straße bereits überwiegend von Radfahrern genutzt wird, sind keine aufwendigen baulichen Veränderungen nötig. Die Maßnahme kann kosteneffizient durch eine entsprechende Beschilderung und gegebenenfalls kleinere Anpassungen der Markierung umgesetzt werden.

Möglicherweise ist es sinnvoller, dass nicht der komplette Sportplatzweg, sondern nur ein Teilstück, beispielsweise ab Abzweigung Marktgasse oder ab der Brücke bis zum Sport-/ Jugendfreizeitgelände, zur Fahrradstraße umgewidmet wird.

Konkrete Maßnahmen:

Bild: Sportplatzweg
Hintergrundkarte: © Bayerische Vermessungsverwaltung (2024)
Datenquelle: Geoportal Bayern
www.geoportal.bayern.de (Fahrradstraße (rot) ergänzt)

Wir bitten, diesen Antrag in der nächsten Sitzung des Gemeinderates zu beraten und die Einrichtung der Fahrradstraße zeitnah zu beschließen.


Mit freundlichem Gruß

Gerhard Seemüller
für die Fraktion der Wählergruppe Um(welt)denken