Erhalt des Hortes an der Schule als eigenständige Einrichtung
27.02.2008: Erhalt des Hortes an der Schule als eigenständige Einrichtung
Aufgrund des Wegfalls der Räumlichkeiten in der Verbandsschule muss der Hort in den Neubau am Haus für Kinder umziehen.
Die Verwaltung stellt nun dem Marktgemeinderrat zur Entscheidung, ob dabei der Hort
 | als eigenständige Einrichtung neben der Einrichtung Haus für Kinder mit zwei Leitungen und zwei Konzepten unter einem Dach weitergeführt wird, |
oder aber |
 | die Kindertageseinrichtungen Hort und Haus für Kinder unter einer Leitung künftig als Haus für Kinder (mit einem Konzept) zusammengefasst werden sollen. |
Die Um(welt)denker plädierten für den Erhalt des Hortes als eigenständige Einrichtung mit einem eigenen Konzept, aus folgenden Gründen:
- Wahlfreiheit der Eltern
- Im Haus für Kinder werden Kinder im Alter von 2 - 12 Jahren in altersgemischten Gruppen betreut.
- Im Hort sind nur Schulkinder im Alter ab 6 Jahren vertreten.
Beide Konzepte haben ihre Vor- und Nachteile. Die Entscheidung über das Betreuungskonzept ihrer Kinder sollte bei den Eltern liegen. Bei einer Zusammenlegung von Hort und Haus für Kinder in eine Einrichtungen mit nur einem Konzept gibt die Marktgemeinde, ohne Not, eine mögliche Form der Kinderbetreuung auf. Die Wahlfreiheit der Eltern wird unnötig eingeschränkt. Aus Sicht der Um(welt)denker ein Rückschritt in der Vielfalt der angebotenen Kinderbetreuungsmöglichkeiten.
- Finanziell stellen zwei unabhängige Einrichtungen keine zusätzlichen Belastungen dar.
Im Haus für Kinder mit mindestens 4 Gruppen wird die Leitung von der Kinderbetreuung freigestellt. Im Hort mit 2 Gruppen arbeitet die Leiterin in der Kinderbetreuung mit. Unabhängig ob zwei unabhängige Konzepte angeboten werden, oder nicht, die Personalsituation ändert sich dadurch nicht, oder nur unwesentlich.
Möglich wäre auch die Beibehaltung der zwei Konzepte Hort und Haus für Kinder unter einer Leitung.
- Aufnahme von Schulkinder aus anderen Kindergärten.
Gemäß Satzung erfolgt die Vergabe der Hortplätze im Haus für Kinder gemäß Prioritätenliste: - Verfügbare Plätze im Altersbereich 2 (= Schulkinder bis zu 12 Jahren) sind Kindern, die das Haus für Kinder im Altersbereich 1 (Kinder, von 2 Jahren bis zur Einschulung) besuchen, vorrangig vorzuhalten. ...
Sind also nicht genügend Plätze für Schulkinder vorhanden, so werden zuerst die Kinder aufgenommen, die bereits in der Altergruppe 1 im Haus für Kinder waren. Kinder aus anderen Kindergärten werden in diesem Fall benachteiligt.
- Betreuung von Kindern von 12 - 14 Jahren
Selbst nach Aussagen der Leitung des Hauses für Kinder ist eine Aufnahme von Kindern im Alter von 12 - 14 Jahren im altersgemischten Konzept des Hauses für Kinder nicht mehr möglich.
Spätestens mit der Verpflichtung zur Betreuung von Kindern im Alter von 12 - 14 Jahren wird daher wieder ein eigenständiger Hort erforderlich.
Trotz intensiver Bemühungen der Um(welt)denker entschied der Marktgemeinderat mit 13:3 Stimmen (gegen die Stimmen der Um(welt)denker) den Hort als eigenständige Kinderbetreuungseinrichtung aufzulösen und beide Einrichtungen im Haus für Kinder, unter einer Leitung zusammenzulegen.